30.10.2015: Massnahmenzentrum Arxhof (Zwischenbericht): Klarheit bezüglich der diagnostischen Einschätzung konnte auch im Rahmen des bisherigen Massnahmenverlaufs nicht erreicht werden. Hier muss ebenfalls auf die geringe Offenheit und die schwierige Erhebung weiterer Informationen verwiesen werden. Es ist auch aufgrund der ersten Einweisung in das Massnahmenzentrum Arxhof in aller Deutlichkeit zu erkennen, dass Herr A.________… an einer Störung aus dem Schizophrenen Formenkreis leidet, […] (pag. 407 VA BVD). 31.10.2016: Massnahmenzentrum Arxhof (Abschlussbericht):