752 ff.) und vom 21.04.2020 (pag. 826 ff.). Diesen Berichten ist ausserdem auch die Einschätzung der behandelnden Psychiater zu entnehmen, wonach sie es weiterhin als indiziert erachten, dass der Beschuldigte einer Behandlung in einer hochstrukturierten stationären forensisch-psychiatrischen Einrichtung bedürfe, damit eine stabile Verbesserung seines psychopathologischen Zustandes erreicht werden könne (pag. 828 unten).