Insofern erstaunt es auch nicht, dass in dem halben Jahr, in dem sich der Beschuldigte nun im vorzeitigen Massnahmenvollzug befindet, noch keine grossen Therapieerfolge erzielt werden konnten. Die Behandlung braucht viel Zeit. Ausserdem war der Beschuldigte aufgrund des noch hängigen Verfahrens und dem Verschieben des ersten Hauptverhandlungstermins auch noch nicht so richtig bereit, sich auf die Massnahme einzulassen, was raschen Fortschritten natürlich nicht zuträglich ist (s. dazu die Massnahmeverlaufsberichte der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich vom 22.01.2010 (pag. 752 ff.) und vom 21.04.2020 (pag.