80 den Faktoren. Diese werden auch korrekt gewichtet. Das Gericht findet keine Anhaltspunkte auf ein fehlerhaftes Vorgehen des Gutachters. Vielmehr stützt sich das Gutachten auf die Erkenntnisse aus den Akten sowie die Exploration mit dem Beschuldigten. Triftige Gründe, um von den Schlussfolgerungen des Gutachters abzuweichen, konnten keine ausfindig gemacht werden.