Allerdings gebe es aus dem bisherigen Verlauf einige Hinweise, dass er mit der Zeit Vertrauen in Bezugspersonen bilden könne, was z.B. im straffen Setting im Regionalgefängnis Burgdorf der Fall gewesen sei. Das sei ein gewisser Erfolg und demnach eine Verbesserung der Legalprognose (pag. 391 f., Ziff. 10). Das Gutachten ist vom Gericht zwar frei zu würdigen. Allerdings darf das Gericht in Fachfragen nicht ohne triftige Gründe von den Feststellungen des Gutachters abweichen. Nach Ansicht des Gerichts wurde das Gutachten nach allen Regeln der Kunst erstellt und berücksichtigt sämtliche massgeben-