Nach der Entlassung aus der Massnahme am 18.04.2018 zeigte sich denn auch exemplarisch, dass das bekannte Problemverhalten des Beschuldigten nur einen Monat später bereits wieder zu einer ersten Straftat führte. Innerhalb von sechs Monaten verletzte er acht Personen, ein Opfer davon schwer. Ausserdem fügte er auch sich selber eine gravierende Verletzung zu, indem er mit seiner Hand eine Balkonglastüre durchschlug. Es besteht also eine Fremd- und Selbstgefährdung. Sein Verhalten stützt die These des Gutachters, wonach eine engmaschige Betreuung in einem hochgesicherten Setting – zumindest zu Beginn – dringend angezeigt ist.