Der Gutachter hielt explizit fest, dass die im Jahr 2014 durch das Regionalgericht Bern-Mittelland angeordnete Massnahme für junge Erwachsene nach Art. 61 StGB nicht zielführend gewesen sei. Er erachtet eine stationäre Massnahme gemäss Art. 59 StGB mit hoch gesichertem Setting derzeit als zwingend und führte aus, dass es aus gutachterlicher Sicht klar sei, dass er über viele Jahre oder Jahrzehnte eine möglichst grosse Kontrolle und ein engmaschiges und wohlwollendes Betreuungssetting benötige (pag. 391, Ziff. 9). Wenn das Setting zu locker sei, so «türme» er und entziehe sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dem ihm auferlegten Setting.