Schliesslich stelle sich die Frage der Behandelbarkeit. Die Massnahme für junge Erwachsene sei vor allem aufgrund des offenen Rahmens und der sehr lange nicht erkannten kognitiven Defizite gescheitert (pag. 378). Gemäss dem Gutachter stehe man heute an einem anderen Punkt und habe diagnostisch viel mehr Klarheit. Man könne die Massnahme auch entgegen dem Willen des Beschuldigten erfolgversprechend durchführen. Die Behandelbarkeit sei gegeben. Dies zeige auch der Bericht aus Rheinau. Der Beschuldigte sei einsichtiger geworden. Die Klinik Rheinau halte die Bereitschaft des Beschuldigten zur Kooperation als gegeben.