Sogar der Commentaire romand habe eine andere Meinung als der Basler Kommentar auf Deutsch. Kürzlich habe ein Regionalgericht in Moutier gesagt, die vorzeitige Massnahmevollzugsdauer sei anzurechnen. Im vorliegenden Fall sei der Eingriff aufgrund der Hochsicherheitsabteilung in Rheinau mit einer Freiheitsstrafe gleichzusetzen. Die Haftbedingungen könnten nicht mit dem Massnahmenzentrum verglichen werden. Es sei nicht positiv, wenn man jetzt fünf Jahre festlege. Man sehe in der Praxis, dass wenn eine Massnahme nicht auf fünf Jahre angeordnet werde, es zügiger vonstattengehe und der Fall eher erneut überprüft werde.