Der Gutachter habe keine Zweifel aufkommen lassen, dass es in Richtung einer stationären Massnahme gehe. Aus Sicht der Verteidigung sei die Dauer der Massnahme nicht bezeichnet worden. Es gäbe einen vorzeitigen Massnahmevollzug und einen sehr langen Prozess. Die erstinstanzliche Verhandlung sei kurzfristig verschoben worden. Auch der Berufungsprozess habe einige Zeit in Anspruch genommen. Es stelle sich nun die Frage, ob der bereits zweijährige Freiheitsentzug des Beschuldigten berücksichtigt werden könne. Hätte der Beschuldigte eine Strafe erhalten, gäbe es keine Diskussion.