Die neurokognitiven Defizite seien ebenfalls unbestritten. Auch bestünden Verwahrlosungstendenzen sowie Al- kohol- und Drogenmissbrauch. Im geschützten Rahmen sei dies natürlich kein Thema. Es gäbe eine dissoziale Akzentuierung, aber da sei fraglich, ob diese sich nicht mit der Prodromalphase überlagere. Gemäss Gutachter liefe dies auf eine medizinische Diskussion hinaus, die praktisch ohne grossen Wert wäre. Die Krankheit sei aber unbestritten. Der Gutachter habe keine Zweifel aufkommen lassen, dass es in Richtung einer stationären Massnahme gehe.