22. Gesamtbusse für Übertretungen Die auf eine Gesamt-Übertretungsbusse von CHF 500.00 festgelegte Sanktion der Vorinstanz für die Übertretungen ist zu bestätigen. Die ausgesprochene Busse von CHF 300.00 für die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch mehrfachen Konsum von harten und weichen Drogen über vier Monate ist angemessen. Die unter Mitberücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit auf CHF