73 der Faust gegen den Kopf geschlagen. Der Mitpatient sei mit dem Gesicht gegen die Wand gestossen und habe eine leichte Schürfwunde an der rechten Stirn erlitten (pag. 1262 VA BVD). Das problematische Verhalten des Beschuldigten während des vorzeitigen Massnahmenvollzugs bzw. vor allem während des Aufenthalts auf der Sicherheitsabteilung wirkt sich im Ergebnis straferhöhend aus. 19.4 Strafempfindlichkeit Die Kammer geht – anders als die Vorinstanz (pag.