der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die zwischenzeitlichen Entwicklungen. Am 6. September 2020 berichtete eine Mitarbeiterin der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (Rheinau), Klinik für Forensische Psychiatrie (Sicherheitsstation), dass es am besagten Tag zwischen dem Beschuldigten und einem Mitpatienten zu einer körperlichen Auseinandersetzung im Raucherraum gekommen sei.