um zehn Tage zu erhöhen. Zur Einsatzstrafe von 17 Monaten Freiheitsstrafe sind damit 90 Tage (bzw. 3 Monate Freiheitsstrafe) zu asperieren, was einer asperierten Tatkomponentenstrafe von 20 Monaten Freiheitsstrafe entspricht. 19. Täterkomponenten 19.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Bezüglich Vorleben und persönliche Verhältnisse (inkl. Vorstrafen) kann vorab auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1013 ff., S. 68 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend bzw. zusammenfassend kann auf die tabellarische Übersicht in Ziff. 8.1 hiervor hingewiesen werden. Die zuletzt im Gut-