71 18.5.3 Asperation Von den hiervon erwähnten sieben Tagen Freiheitsstrafe sind fünf Tage zu asperieren. 18.6 Drohung z.N. K.________ (Anklageschrift Ziff. I.5) 18.6.1 VRBS-Richtlinien Die VBRS-Richtlinien gehen von folgendem Referenzsachverhalt aus (VBRS-Richtlinien, S. 49): In einer kriselnden Beziehung droht der Täter der getrennt lebenden Partnerin mündlich und/oder per Telefon mit dem Tod. Die Partnerin hat Angst wegen dem zur Gewalt neigenden Täter und traut sich kaum mehr auf die Strasse.