18.4.3 Asperation Von den hiervon erwähnten 30 Tagen Freiheitsstrafe sind 20 Tage zu asperieren. 18.5 Sachbeschädigung z.N. J.________ (Anklageschrift Ziff. I.3) 18.5.1 VRBS-Richtlinien Die VBRS-Richtlinien gehen von folgendem Referenzsachverhalt aus (VBRS-Richtlinien, S. 47): Der Täter zerkratzt den Lack eines fremden Personenwagens. Schaden: knapp über CHF 300.00. In Bezug auf diesen Referenzsachverhalt sehen die Richtlinien für die einfache Körperverletzung 15 Strafeinheiten vor. 18.5.2 Objektive und subjektive Tatschwere (inkl. Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit)