17 hiervor) ist im Rahmen von ½ Rechnung zu tragen. Dies führt letztlich unter dem Titel der objektiven und subjektiven Tatschwere zu einer schuldangemessenen Strafe von 45 Tagen bzw. 1.5 Monaten Freiheitsstrafe. 18.2.3 Asperation Von den hiervon erwähnten 45 Tagen Freiheitsstrafe sind 30 Tage zu asperieren. 18.3 Einfache Körperverletzung z.N. I.________ (Anklageschrift Ziff. I.2) 18.3.1 VRBS-Richtlinien Betreffend der in den VBRS-Richtlinien empfohlenen Strafe sowie den Referenzsachverhalt, kann auf die Ausführungen in Ziff. 18.2.1 hiervor verwiesen werden.