Dieses erleidet einen Nasenbeinbruch. Ambulante Behandlung im Spital und drei Tage Arbeitsunfähigkeit. In Bezug auf diesen Referenzsachverhalt sehen die Richtlinien für die einfache Körperverletzung 60 Strafeinheiten vor. 18.2.2 Objektive und subjektive Tatschwere (inkl. Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit) Der zu beurteilende Sachverhalt ist nicht gänzlich mit dem Referenzsachverhalt vergleichbar. Der Beschuldigte schlug H.________ – ohne Vorwarnung und aus nichtigem Anlass – mit der Faust gegen die rechte Backe, wodurch Letzterer Nasenbluten erlitt und eine Nacht im Spital verbringen musste.