18. Asperation aufgrund der weiteren Schuldsprüche 18.1 Vorbemerkungen Zur Orientierung bei der Strafzumessung dienen die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS). 18.2 Einfache Körperverletzung z.N. H.________ (Anklageschrift Ziff. I.1) 18.2.1 VRBS-Richtlinien Die VBRS-Richtlinien gehen von folgendem Referenzsachverhalt aus (VBRS-Richtlinien, S. 45): Der Täter verliert bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung und verpasst dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht. Dieses erleidet einen Nasenbeinbruch.