Nicht ausser Acht gelassen werden dürfen die psychischen Folgen für die Privatklägerin. Glücklicherweise führte die körperliche Attacke zu keiner unmittelbaren Lebensgefahr. Es hätte indes bei gegebener Verschiebung von Knochenteilen gegen das Schädelinnere ohne eine operative Versorgung zu einer entsprechenden Asymmetrie des Gesichts kommen können.