Am 21. Oktober 2018, vier Tage nach dem Vorfall, wurde die Privatklägerin aus dem Spital entlassen. Es folgte eine Zeit der Rekonvaleszenz, in der die Privatklägerin auf Hilfe der Spitex angewiesen war und den Mahlzeitendienst in Anspruch nehmen musste, 18 Phy- siotherapie-Sitzungen absolvierte und sich sowohl in kinesiologische Behandlung als auch energetische Körperbehandlung begab. Nichtsdestotrotz persistierten die Beschwerden und Einschränkungen, namentlich indem Arbeiten über Kopf Schwierigkeiten bereiten. All dies führte zu ganz erheblichen Aktivitätseinschränkungen. Nicht ausser Acht gelassen werden dürfen die psychischen Folgen für die Privatklägerin.