verantwortlich für die sensible Versorgung der Gesichtshaut zwischen Unterlid und Oberlippe, der Zähne des Oberkiefers sowie der Kieferhöhle) sowie mit konsekutivem Bluteintritt in die Kieferhöhle (sog. Hämatosinus maxillaris). Durch diesen Schlag, der ohne Vorwarnung ausgeführt worden war und gegen den die Privatklägerin nicht die geringste Abwehr- oder Ausweichchance hatte, verlor die Privatklägerin das Gleichgewicht, stürzte und schlug mit dem Kopf und der rechten Körperseite auf dem Asphalt auf. Daraus resultierte u.a. die Clavikulafraktur rechts, die konservativ behandelt wurde, aber dann zu einer Pseudarthrose führte.