Dies verursachte bei der Privatklägerin einen verschobenen Mehrfachbruch des linksseitigen Jochbogens, der linksseitigen äusseren Augenhöhlenwand, des linksseitigen Augenhöhlenbodens sowie der Seiten- und Vorderwand der linksseitigen Kieferhöhe (sog. dislozierte Tripod Impressionsfraktur) mit Beteiligung des Unteraugenkanals (Canalis infraorbitalis) und des darin verlaufenden Unteraugennervs (Nervus infraorbitralis; verantwortlich für die sensible Versorgung der Gesichtshaut zwischen Unterlid und Oberlippe, der Zähne des Oberkiefers sowie der Kieferhöhle) sowie mit konsekutivem Bluteintritt in die Kieferhöhle (sog. Hämatosinus maxillaris).