67 Privatklägerin, die mit ihrem Mann zusammen zu Fuss zum Einkauf unterwegs war, einen sehr kräftigen Schlag mit dem Handballen oder einen kräftigen Faustschlag ins Gesicht. Dies verursachte bei der Privatklägerin einen verschobenen Mehrfachbruch des linksseitigen Jochbogens, der linksseitigen äusseren Augenhöhlenwand, des linksseitigen Augenhöhlenbodens sowie der Seiten- und Vorderwand der linksseitigen Kieferhöhe (sog. dislozierte Tripod Impressionsfraktur) mit Beteiligung des Unteraugenkanals (Canalis infraorbitalis) und des darin verlaufenden Unteraugennervs (Nervus infraorbitralis;