65 ist auf die Ausführungen im IRM-Gutachten (pag. 224) hinzuweisen, wonach es bei gegebener Verschiebung von Knochenteilen gegen das Schädelinnere ohne eine operative Versorgung zu einer entsprechenden Asymmetrie des Gesichts hätte kommen können. Ein Trauma dieses Ausmasses hätte unter Umständen (Alter der Patientin sowie blutverdünnende Medikamente) zu Blutungen im Schädelinnern und/oder Gehirn (sog. intrakranielle Blutungen) führen können.