Der Beschuldigte hat C.________ nicht einfach «nur» eine kleine Ohrfeige verpasst, sondern er hat ihr – das sagen beide Zeugen und es geht auch aus den Verletzungsbildern sowie der Einschätzung des IRM-Gutachtens hervor – einen sehr heftigen Schlag ins Gesicht versetzt. Dass ein solcher Schlag bei einer älteren Dame letztlich zu massiven Verletzungen führen kann, das war für A.________ absolut vorhersehbar, damit musste er rechnen.