220) sowie diversen Nachkontrollen im Inselspital sowie beim Hausarzt der Privatklägerin. Ferner waren mehrere kinesiologische Sitzungen sowie 18 Physio- therapie-Behandlungen innert eines Zeitraums von zwei Monaten nötig (pag. 438 und 705 ff.). Gemäss den eingereichten Belegen war die Privatklägerin zudem während zwei Monaten auf die Spitex (pag. 697) sowie auf einen Mahlzeitendienst (pag. 714 f.) angewiesen. Zum weiteren Verlauf der Verletzungen bzw. deren Heilung lässt sich festhalten, dass die Jochbeinfraktur am 18. Oktober 2019 in einer Vollnarkose operativ versorgt werden musste. Gleichzeitig wurde der Augenboden mit einem Interponat rekonstruiert (pag.