Als wichtige Organe (Al. 2, erstes Fallbeispiel) gelten u.a. die Augen, wobei eine schwere Körperverletzung nur dann vorliegt, wenn diese in ihrer Funktion dauernd und erheblich gestört werden. Als wichtige Glieder (Al. 2, erstes Fallbeispiel) gelten vor allem die Extremitäten, Arme und Beine, Hände und Füsse, aber auch schon Handgelenke, Ellenbogen und Schultern sowie Knie- und Hüftgelenke. Auch wenn ein wichtiges Organ beeinträchtigt wird, liegt nicht schon per se eine schwere Körperverletzung vor. Das ist vielmehr erst dann gegeben, wenn das Organ oder Glied