184) und 23. Oktober 2018 (pag. 181) machten beide Auskunftspersonen unmittelbar nach der Tat der Polizei gegenüber Angaben zum Signalement, worauf ihnen seitens der Polizei ein aktuelles Foto vom Beschuldigten gezeigt worden war. Um was für ein Foto es sich dabei gehandelt hat, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Mutmasslich war es das gleiche Foto (pag. 100), das bereits H.________ vorgelegt worden war; möglich wäre auch, dass es sich um eines der am 13. August 2018 von L.________ aufgenommenen Fotos gehandelt hat (pag. 728 f.; die Polizei der Wache M.________ war offenkundig schon im Besitz dieser zwei Fotos).