_ vom 14. Mai 2021 (pag. 1182 f.) Fragen auf (vgl. nachfolgende Ausführungen), wonach er die Privatklägerin vor allem aufgrund gesundheitlicher Probleme behandelte, die nicht mit dem Vorfall vom 17. Oktober 2018 in Zusammenhang standen. Aus dem von Dr. O.________ vom 14. Mai 2021 (pag. 1182 f.) verfassten Bericht erhellt, dass seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung keine weitere Besserung der gesundheitlichen Folgen des Vorfalls festgestellt werden konnte. Er habe die Privatklägerin bis zu seiner Pensionierung am 31. Mai 2020 noch an acht Daten in seiner Sprechstunde behandelt (pag.