57 Hilfe angewiesen ist, wie sie es in den ersten Monaten nach dem Vorfall noch war. Zu berücksichtigen ist denn auch das relativ hohe Alter der Privatklägerin, bei der bereits eine deutliche Skoliose (Verkrümmung der Wirbelsäule) diagnostiziert wurde mit relevanten Nebendiagnosen (vgl. Berichte Dr. AI.________, pag. 236, 239, 241, 243). In diesem Zusammenhang wirft insbesondere der Bericht von Dr. O.________ vom 14. Mai 2021 (pag.