705 und 707) bis am 1. März 2019 dauerten. Dass die entsprechenden Behandlungen in Zusammenhang mit dem Vorfall vom 17. Oktober 2018 standen ist für die Kammer nachvollziehbar, stehen diese doch auch in Einklang mit den ärztlichen Befunden. Dennoch deuten die nur für wenige Monate angeordneten Behandlungen bzw. Unterstützungsangebote (v.a. mit Blick auf die Langzeitfolgen des Vorfalls) darauf hin, dass die Privatklägerin nicht mehr im selben Ausmass auf externe