Sie habe von sich aus beschlossen nicht mehr Fahrrad zu fahren, da sie aufgrund der gebrochenen Schraube Angst bekommen habe. Das mit der Schraube und vor allem die Tatsache, dass sie nicht mehr stürzen dürfe, habe sie stets im Hinterkopf (pag. 847, Z. 25 ff.). Auf diese Aussagen der Privatklägerin bezüglich der Auswirkungen des Vorfalls auf das tägliche Leben und deren Einschränkungen/Beeinträchtigungen und Schmerzen in der Lebensgestaltung kann ohne Weiteres abgestellt werden. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern «ein unabhängiges und neutrales Gutachten» (so die Verteidigung in ihrer Eingabe vom 10. Mai 2021 [pag.