Und es ist gerichtsnotorisch, dass insbesondere auch bei älteren und alten Leuten, d.h. im fortgeschrittenen Lebensalter, das Risiko einer nicht vollständigen Heilung von Knochenbrüchen besteht und sich daraus Pseudoarthrosen entwickeln können (im Sinne einer Falschgelenkbildung [knöcherne Fehlheilung]). Dass dann Überkopf- Arbeiten schwierig werden oder gar nicht mehr möglich sind, liegt offenkundig auf der Hand. Diese ärztlichen Befunde korrespondieren auch ohne Weiteres mit den nachvollziehbar glaubhaften Ausführungen der Privatklägerin als Auskunftsperson und ihres Mannes, als Zeuge anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 845 ff. und 849 ff.).