ebenfalls bestätigt im aktuellsten Bericht vom 14. Mai 2021 [pag. 1182]). Immerhin basiert dieser Befund einerseits auf einem Röntgen vom 23. November 2018 und andererseits auf einer CT vom 12. Dezember 2018 (pag. 631) – insoweit ist klar von einem nicht subjektiven Befund auszugehen. Und es ist gerichtsnotorisch, dass insbesondere auch bei älteren und alten Leuten, d.h. im fortgeschrittenen Lebensalter, das Risiko einer nicht vollständigen Heilung von Knochenbrüchen besteht und sich daraus Pseudoarthrosen entwickeln können (im Sinne einer Falschgelenkbildung [knöcherne Fehlheilung]).