mit diesem vorerwähnten Gutachten und dem Spitalbericht ohne Widerspruch in Einklang (vgl. nachfolgende Ausführungen). Dass alsdann die laterale Claviculafraktur rechts (Schlüsselbein) konservativ behandelt worden ist, ergibt sich bereits aus dem IRM Gutachten vom 15. November 2018 (pag. 220). Insoweit ist nicht ersichtlich, inwiefern nicht auf den Befund von Dr. O.________ vom 23. September 2019 abgestellt werden könnte, wonach der Schlüsselbeinbruch nicht vollständig ausgeheilt sei und sich eine Pseudoarthrose persistiert habe (pag. 631; ebenfalls bestätigt im aktuellsten Bericht vom 14. Mai 2021 [pag.