Bei der Privatklägerin wurde am 6. März 2018 eine Dekompression und Stabilisation L4/5 links durchgeführt (vgl. dazu Operationsbericht von PD Dr. med. AI.________ [pag. 245 f.]). Bei den Verlaufskontrollen vom 2. Mai 2018, 22. Juni 2018 und 8. Oktober 2018 (pag. 236 ff.) wurde jeweils eine unveränderte regelrechte Lage der Schrauben L4/5 links festgestellt, wogegen anlässlich der Verlaufskontrolle vom 6. März 2019 ein Schraubenbruch L5 links festgestellt werden musste (pag. 233 ff.). Dass das Ereignis vom 17. Oktober 2018 direktursächlich für den Schraubenbruch war, lässt sich offenbar nicht zweifelsfrei beweisen, wenngleich eine andere Ursache nicht ersichtlich ist: