Hinsichtlich bleibender oder noch entstehender Schäden wie Verlust von Berührungsempfindungen oder Störungen der Augenbeweglichkeit oder der Sehkraft muss der weitere Heilungsverlauf abgewartet werden. Bezüglich der Gesichtsbrüche bleibt anzumerken, dass es bei gegebener Verschiebung von Knochenteilen gegen das Schädelinnere ohne eine operative Versorgung zu einer entsprechenden Asymmetrie des Gesichts hätte kommen können. Es bleibt weiter anzumerken, dass ein Trauma dieses Ausmasses unter den gegebenen Umständen (Alter der Patientin sowie blutverdünnende Medikamente) zu Blutungen im Schädelinnern und/oder im Gehirn hätte führen können (sog. intrakranielle Blutungen).