Es ergaben sich in der Gesamtschau der Untersuchung keine Hinweise auf eine unmittelbare Lebensgefahr von Frau C.________. Die in den Unterlagen beschriebenen Brüche, wie auch die von uns dokumentierten Verletzungen, liessen sich mit einem Schlag gegen das Gesicht und anschliessendem Sturz zu Boden erklären. Es bleibt hier aber zu erwähnen, dass eine Entstehung der Gesichtsbrüche für einen kräftigen Schlag mit der flachen Hand z.B. im Sinne einer einfachen Ohrfeige nicht typisch ist. Darüber hinaus sind deswegen entweder ein sehr kräftiger Schlag mit dem Handballen oder aber auch ein kräftiger Faustschlag zu erwägen.