Das Institut für Rechtsmedizin (IRM) Bern führt hauptsächlich im Auftrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungen durch. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen der Rechtspflege und tragen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit bei. Das Gutachten des IRM vom 15. November 2018 (pag. 218 ff.) ist ein Sachverständigen-Gutachten im Sinne von Art. 184 StPO. Mit Blick auf die rechtliche Würdigung sind die folgenden Erkenntnisse zentral: Es ergaben sich in der Gesamtschau der Untersuchung keine Hinweise auf eine unmittelbare Lebensgefahr von Frau C.__