_ vom 14. Mai 2021 (pag. 1182 f.) und der neuen Hausärztin der Privatklägerin, Dr. P.________, vom 15. Mai 2021 vor (pag. 1195). Gemäss vorgenannten Berichten erlitt die Privatklägerin durch den unvermittelten Schlag ins Gesicht und den anschliessenden Sturz zu Boden folgende Verletzungen: - Bruch des linken Jochbodens (Wangenknochen), der Augenhöhle, des Unteraugenkanals und der linken Kieferhöhle, stellenweise gegeneinander und ge-