15.6 Erwägungen der Kammer/Beweiswürdigung Zur Beurteilung der aus dem Schlag des Beschuldigten resultierenden Verletzungsfolgen sind insbesondere die zahlreichen objektiven Beweismittel heranzuziehen. Die Privatklägerin wurde am Tattag durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern körperlich untersucht (IRM-Bericht; pag. 218 ff.). Ferner liegen ein Bericht von Dr. AI.________ vom 21. März 2019 (pag. 232) sowie ein Bericht von Dr. O.________ vom 23. September 2019 (pag.