Weil beim Sturz auch eine Zahnprothese kaputtgegangen sei, habe die Zivilklägerin in sechs Sitzungen beim Zahnarzt die Prothese anpassen lassen müssen (pag. 693). Die Privatklägerin habe zudem 18 Physiotherapie-Termine gehabt und sei in kinesiologischer Behandlung gewesen (pag. 438 und 705 ff.). Seit dem Vorfall sei sie auf die Hilfe anderer Personen angewiesen. Beispielsweise beim Haareföhnen oder Wäscheaufhängen, da man bei dabei den Arm über den Kopf heben müsse. Hinzu komme eine psychische Verletzung.