49 der zeitlichen und örtlichen Nähe zu den Vorfällen zum Nachteil von L.________ und K.________, der glaubhaften Aussagen von E.________, dem altbekannten Tatmuster, der Identifikation des Beschuldigten namentlich durch von L.________ erstellten Fotos (pag. 728 f.) sowie der parteiöffentlich gemachten Aussagen von L.________ und K.________ anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag.