Schliesslich wurden die anderen beiden Geschädigten vom Beschuldigten in unterschiedlicher Weise angegangen (Spucken und Drohung). E.________ schilderte dagegen das typische Vorgehen des Beschuldigten (Schlag mit der Hand ins Gesicht), ohne dass sie dasselbe Verhalten des Beschuldigten danach bei den anderen Geschädigten hätte beobachten können. Aufgrund