Ich glaube er trug Jeans» [pag. 2110]). Schliesslich erkannte sie den Beschuldigten auch anlässlich der Berufungsverhandlung, wobei nicht verkannt wird, dass die Zeugin wusste, dass sich der Beschuldigte im Gerichtssaal befindet (der Beschuldigte sass hinten, hinter seinem Anwalt) und als einziger Mann dunkler Hautfarbe wohl einzig als beschuldigte Person in Betracht fiel bzw. als solche erkennbar war.