Er war der Polizei schon bekannt. Der Beschuldigte hat sich danach wegbegeben in Richtung Bahnhof.» Auf Frage, ob sie die Ohrfeige beschreiben könne, gab die Zeugin an, es sei beim Kreuzen mit der Hand auf ihre linke Backe gewesen. Es sei bei einer einzigen Ohrfeige geblieben. Danach sei er weitergelaufen, als sei nichts gewesen (pag. 2109). Auf Frage gab sie weiter an, der Beschuldigte hätte nichts zu ihr gesagt. Als er gesehen habe, dass die Frau [gemeint ist L.________] ein Foto von ihm gemacht habe, sei er auf sie zugerannt, worauf sie in den Laden geflüchtet seien.