14.5 Erwägungen der Kammer 14.5.1 Aussagen der Zeugin E.________ anlässlich der Berufungsverhandlung Die Zeugin E.________ wurde erstmals an der Berufungsverhandlung parteiöffentlich befragt (pag. 2107 ff.). Dabei gab sie im Wesentlichen zu Protokoll, dass sie ihre Aussagen bereits in M.________ schriftlich zu Protokoll gegeben und dort den Beschuldigten mittels eines vorgehaltenen Fotos identifiziert habe (pag. 2107). Auf Frage, welche körperlichen oder psychischen Nachwirkungen aus dem Vorfall vom 13. August 2018 entstanden seien, gab die Zeugin an, sie hätte am Anfang ein wenig Angst gehabt.