Vielmehr besteht das Konfrontations- bzw. Fragerecht dort, wo einer Aussage ausschlaggebende Bedeutung zukommt. Ob das das Zeugnis eines Opfers ist oder sonst eines Zeugen, spielt dagegen eine untergeordnete Rolle. Aus diesen Gründen erachtet das Gericht den angeklagten Sachverhalt auch betreffend N.________ als rechtsgenügend erstellt.